Katzen sorgen selten in Mietwohnungen für großen Ärger bei den Nachbarn. Nur wer eigenmächtig eine Katzenklappe in die Wohnungstür einbaut, um das Tier an die frische Luft zu lassen, dem droht die Kündigung. Das berichtet der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Um eine Katzenklappe in der Wohnungstür oder der Eingangstür des Hauses einzubauen, bedarf es der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft und des Vermieters. (LKZ)
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