Steinheimer Immobilien
  • Home
  • Blog
  • Hausverwaltung
  • Mietverwaltung
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
  • Vermietungen

Katzenklappen müssen genehmigt werden

11/4/2018

0 Comments

 
Katzen sorgen selten in Mietwohnungen für großen Ärger bei den Nachbarn. Nur wer eigenmächtig eine Katzenklappe in die Wohnungstür einbaut, um das Tier an die frische Luft zu lassen, dem droht die Kündigung. Das berichtet der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Um eine Katzenklappe in der Wohnungstür oder der Eingangstür des Hauses einzubauen, bedarf es der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft  und des Vermieters. (LKZ)
0 Comments



Leave a Reply.

    Netzwerk

Steinheimer Immobilien
Verwaltung - Dienstleistung
Obere Seewiesen 39
71711 Steinheim
Zentrale:
07144 / 281 297
Bürozeiten:
Mo - Fr   8.30 Uhr - 12 Uhr
Offene Fragen?
07144 / 281 297
weg@steinheimer-immobilien.com
Impressum   /   Kontakt   /   Datenschutzerklärung
copyright 2014 - Steinheimer Immobilien