Während des Mietverhältnisses kann der Mieter sich seine Tapete selbst aussuchen. Gleiches gilt für die Wandfarbe. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. Farbliche Vorgaben im Mietvertrag sind unwirksam, wenn diese nicht individuell vereinbart worden sind. Wichtig ist, dass die Wände nicht dauerhaft beschädigt werden. Bei Mietende muss die Wohnung in einem neutralen Farbton zurückgegeben werden.
LKZ (dpa)
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