Erfolgt bei einer Nebenkostenabrechnung kein ausreichender Ausweis der steuerlich abzugsfähigen haushaltsnahen Dienstleistungen, so hat ein Mieter Anspruch darauf, dass ihm ein solcher Ausweis kostenlos bereitgestellt wird. Steuerlich abzugsfähig sind hierbei die anfallenden Lohnkosten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor, auf das die Ludwigsburger BSK Wüstenrot hinweist. Im entschiedenen Fall war der Kläger Mieter einer Wohnung und erhielt seine Nebenkostenabrechnung ohne gesonderten Ausweis der Aufwände für haushaltsnahe Dienstleistungen. Er zog vor Gericht und bekam recht.
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