Wir verwalten Ihre Wohnung
In den letzten Jahren ist nun die Mietgesetzgebung zum Wohle der Mieter modifiziert worden, so dass die Rentabilität von Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, die vermietet werden, nur noch schwierig zu erhalten ist.
Die Bürokratie nimmt zu, einfach ein Objekt kaufen und vermieten geht so einfach nicht mehr, viele Nerven und Sachkundiges Wissen sind gefragt. Wir machen das für Sie: "Kopf nach hinten lehnen, Füße nach oben strecken'' und uns arbeiten lassen. |
Wenn wir die Verwaltung Ihrer Miet- oder Eigentumswohnung auch Ihrer zu vermietenden Geschäftsräume
übernehmen, bedeutet das für Sie zunächst nur eins: Ihre Mieter wenden sich künftig in allen Fragen an uns
und nicht mehr an Sie. Ganz gleich, ob es sich um die Aufschlüsselung der Heizkostenabrechnung, um ein
undichtes Fenster oder den ruhestörenden Nachbarn handelt, wir kümmern uns um die Probleme und
sorgen für Abhilfe.
Natürlich beschränkt sich dies nicht nur auf die einzelnen Mieter, sondern gilt für die gesamte Wohnanlage.
Wir werden dafür bezahlt, um Ihnen dies alles abzunehmen.
Leistungen:
übernehmen, bedeutet das für Sie zunächst nur eins: Ihre Mieter wenden sich künftig in allen Fragen an uns
und nicht mehr an Sie. Ganz gleich, ob es sich um die Aufschlüsselung der Heizkostenabrechnung, um ein
undichtes Fenster oder den ruhestörenden Nachbarn handelt, wir kümmern uns um die Probleme und
sorgen für Abhilfe.
Natürlich beschränkt sich dies nicht nur auf die einzelnen Mieter, sondern gilt für die gesamte Wohnanlage.
Wir werden dafür bezahlt, um Ihnen dies alles abzunehmen.
Leistungen:
- Vornahme von Mahnungen bei Mietzahlungsverzug
- Einleitung von gerichtlichen Mahnverfahren
- Erstellung von rechts sicheren Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für den Mieter
- Führung des allgemeinen Schriftverkehrs
- Abnahme und Übergabe der Wohnungen bei Neuvermietung, sowie die Vornahme von Renovierungen der Wohnungen kann vertraglich geregelt werden
- Vorbereitung gerichtlicher Angelegenheiten
- Abwicklung von Versicherungsfällen
- Kündigung eines Mietvertrages (wegen Zahlungsrückstandes oder anderem Vertragsverstoß)