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Klingelstreich des Jahres

13/11/2018

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Hausverwaltungen und Vermieter haben einiges zu tun. Abrechnungen sind komplex, Instandhaltungen kostspielig. Immer wieder Mieterwechsel. Es gibt Dinge, die hingegen bleiben und worüber meist nie gestritten wird z.B. Klingelschilder. Werden von jedem gebraucht, keine Beschwerden darüber. Es werden nach Mieterwechsel die Namen ausgetauscht.
Doch dem Eigentümerverband Haus & Grund ist aufgefallen, dass Klingelschilder nach der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegen Mieterrechte verstoßen könnten. Um Gerichtsstreitigkeiten vorzubeugen - gab es in Wien bereits - rät der Verband seinen Mitgliedern, evtl. die Namen durch Nummern an den Klingeln zu ersetzen. Der Aufschrei war groß. Fast hätte es einen Hashtag  #Wirklingelnmehr oder #KlingelschildToo gegeben. Durch die Bundesbeauftragte gab es nun doch Entwarnung: Wer keinen Namen möchte, entfernt ihn einfach. Ansonsten bleibt alles gleich. Die DSGVO hat Vorteile: Es wird gezeigt, wie schön manche Dinge sein können, die unkompliziert und einfach da sind.
Quelle: WAS 11.11.2018
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