Das Gesetz sieht vor, dass die Kosten künftig zu mindestens 50 Prozent vom Immobilienverkäufer getragen werden müssen, wenn dieser den Makler beauftragt hat. Mit dieser neuen Regelung schafft der Gesetzgeber eine bundeseinheitliche Regelung, denn bis jetzt hatten viele Bundesländer hierfür eigene Vorgaben, die es zu beachten galt.
Die neue Regelung, die spätestens Anfang 2021 in Kraft treten soll, besagt außerdem, dass der Käufer die übrigen 50 Prozent erst begleichen muss, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich beglichen hat. Die bisherige Regelung war, dass Käufer generell die Maklerprovision bezahlen mussten, auch wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde. Dieser Praxis will die Bundesregierung nun mit einem Gesetz einen Riegel vorschieben.
Laut Berechnungen von Interhyp würden sich Käufer in Berlin rund 3,5 Prozent des Kaufpreises sparen. „Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von rund 400.000 Euro in Berlin machen 3,5 Prozent weniger über 14.000 Euro mehr in der Kasse der Immobilienkäufer aus“, wie Mirjam Mohr, Vorständin des Privatkundengeschäfts der Interhyp, vorrechnet.
Allerdings gelten diese Änderungen lediglich für Verbraucher. Wer hingegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit eine Immobilie erwerben will, kann die Maklerkosten weiterhin anders vereinbaren.
Quelle: von Redaktion Anlegen in Immobilien