Mieter dürfen ihre Wohnung in der Regel untervermieten. allerdings brauchen sie dafür die Erlaubnis des Vermieters. Erklärt sich dieser grundsätzlich damit einverstanden, heißt das nicht, dass die Wohnung einfach an einen weiteren Untermieter weitergegeben werden darf. Denn damit verletzt der Hauptmieter seine Plichten, befand das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 219/17), Darüber berichtete die Zeitschrift Das Grundeigentum. Eine Kündigung ist in so einem Fall gerechtfertigt.
In dem verhandelten Fall hatte der Hauptmieter einer Einzimmerwohnung bei seinem Vermieter eine Untermieterlaubnis eingeholt. allerdings wohnte nicht der angegebene Untermieter dort, sondern ein Dritter. Das Gericht befand, dass ein Mieter zwar durchaus Anspruch auf Erteilung einer Untermieterlaubnis habe, aber das gilt nicht für Dritte.
Quelle: LKZ Mai18
In dem verhandelten Fall hatte der Hauptmieter einer Einzimmerwohnung bei seinem Vermieter eine Untermieterlaubnis eingeholt. allerdings wohnte nicht der angegebene Untermieter dort, sondern ein Dritter. Das Gericht befand, dass ein Mieter zwar durchaus Anspruch auf Erteilung einer Untermieterlaubnis habe, aber das gilt nicht für Dritte.
Quelle: LKZ Mai18