Vermieter müssen keine besonders ausführlichen Nebenkostenabrechnungen erstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Damit eine Nebenkostenabrechnung formell wirksam ist, muss sie eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, den zugrundegelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen enthalten, so die Richter. Der Deutsche Mieterbund kritisierte, dass es so schwerer werde, Abrechnungen zu überprüfen.
Quelle: LKZ 18.3.2020
Quelle: LKZ 18.3.2020