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Zutritt erlaubt

11/6/2015

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Was tun, wenn der Nachbar den Zugang zum eigenen Grundstück nicht gestattet?
,, In solchen Fällen können Grundstücksbesitzer bei Ihren Nachbarn das  sogennannte Hammerschlags- und Leiterrecht geltend machen", erklärt Inka- Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund.
Das Hammerschlagrecht berechtigt zum Betreten des nachbarlichen Grundstücks zur Ausführung von Reparaturen am eigenen Haus. Das Leiterrecht erlaubt, beim Nachbarn einen Leiter oder ein Baugerüst aufzustellen sowie vorübergehend Geräte und Materialen zu lagern.
Im Prinzip geht es aber immer darum, dass Reparaturen- und Instandhaltungsarbeiten vom Nachbargrundstück aus vorgenommen werden können, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.

Das ist zum Beispiel bei Grenzbauten der Fall. Es muß sich ausdrücklich um notwendige Arbeiten handeln, Verschönerungsarbeiten fallen nicht darunter
Um sein Hammerschlags- und Leiterrecht geltend zu machen, muss der Hauseigentümer dem Nachbarn rechtzeitig anzeigen, welche arbeiten nötig sind, wann sie beginnen, wie lange sie dauern und welche Beeinträchtigungen sie mit sich bringen.

Mehr info beim, Eigentümerverband Haus & Grund.


wams

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